Unterlagen und Honorar
Um ein sachgerechtes Wertgutachten erstellen zu können, muss auf eine Vielzahl unterschiedlicher Unterlagen und Daten zurückgegriffen werden. Außer den allgemeinen Immobilienmarktdaten wie Bodenrichtwertkarten oder dem Grundstücksmarktbericht benötigen wir auch sämtliche wertrelevanten Objektdaten, die Sie eventuell bereits in Ihren Unterlagen besitzen.
Je nach Objekttyp und Nutzungsart kann es zu Variationen bei den benötigten Unterlagen kommen. Lassen sie sich von der Vielzahl der möglichen Unterlagen nicht erschrecken, sollten Ihnen einige der oben genannten Unterlagen fehlen, können wir Ihnen diese selbstverständlich beschaffen oder erstellen.
Im Wesentlichen werden jedoch folgende Unterlagen benötigt
- Bauzeichnungen, Grundrisse, Schnitte (optimalerweise vermasst)
- Wohn- und Nutzflächenberechnung oder Berechnung der Bruttogrundfläche
- Mietverträge mit Mieterhöhungsvereinbarungen (falls vorhanden) nur bei Mietobjekten
- Modernisierungsmaßnahmen innerhalb der letzten 10 -15 Jahre
Im Wesentlichen könnten jedoch folgende Unterlagen zusätzlich benötigt werden:
- Nicht eingetragene Rechte zugunsten Dritter
- Aktuelle Liegenschaftskarte (Grafik) oder Liegenschaftsbeschreibung (Flurstück, Grundbuch, Eigentümer, Lagebezeichnung …) sofern vorhanden
- Aktueller Grundbuchauszug sofern vorhanden
- Aktuelle Baulastenauskunft (entfällt in einigen Bundesländern)
- Aktuelle Altlastenauskunft sofern vorhanden
Im Einzelfall sind gegebenenfalls noch weitere Unterlagen und Angaben zu dem betroffenen Objekt notwendig.
Lassen sie sich von der Vielzahl der möglichen Unterlagen nicht erschrecken, sollten Ihnen einige der oben genannten Unterlagen fehlen, können wir Ihnen diese selbstverständlich beschaffen oder erstellen.
Sollten Ihnen oben genannte Unterlagen fehlen, können wir Ihnen diese selbstverständlich besorgen oder erstellen. Bei Bedarf, fertigen wir Ihnen gerne auch eine individuelle Aufstellung an, der Sie entnehmen können, welche Unterlagen wir für die Bewertung Ihrer Immobilie benötigen!
Honorar
Wir sind an einer konstruktiven und aufrichtigen Zusammenarbeit mit Ihnen interessiert. Damit Sie von Anfang an abschätzen können, welche Kosten auf Sie zukommen, erstellen wir Ihnen deshalb gerne ein unverbindliches Angebot für ihr individuelles Wertgutachten.
Seit dem 18.08.2009 sind Bewertungssachverständige nicht mehr an eine staatliche Gebührenordnung gebunden, da die Honorierung der Wertermittlung nicht mehr in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt ist. Bewertungssachverständige können ab sofort ihr Honorar frei aushandeln, wir bedienen uns hierbei einer Honorar-Richtlinie für Immobilienbewertung.
Sie möchten gerne wissen, was Sie die Erstellung eines Wertgutachtens für Ihre Immobilie kostet?
Dann sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern!
Sollten bei der Erstellung des Gutachtens Nebenkosten, wie z.B. Fahrtkosten, Telefon, Porto oder Gebühren bei der Beschaffung benötigter Unterlagen anfallen, werden diese entweder über eine vorher vereinbarte Pauschale oder gesondert auf Nachweis berechnet. Auf das Gesamthonorar wird die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer von derzeit 19 % hinzugerechnet.
In Einzelfällen kann das Honorar ggf. durch Einzelabsprache vereinbart werden.